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Arbeitskreis "Hilfen zur Erziehung" der AG 78 Bochum

Die Ev. Jugendhilfe Bochum ist Mitglied des Arbeitskreis "Hilfen zur Erziehung" in Bochum, einem Unter-AK der AG 78. 

Die AG 78 hat folgenden Auftrag aus dem SGB XIII:

§ 78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

 

Der Ak "Erziehungshilfen" arbeitet mit folgendem Leitbild:

Wir, die Bochumer Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe bringen im AK HzE unser jahrzehntelanges Expertenwissen gemeinsam für die Bochumer Kinder, Jugendlichen und Familien ein, um die Qualität der erzieherischen Hilfen zu gestalten und weiterzuentwickeln.

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