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Sprechende Hände – Sozialpädagogische Familienhilfe für Hörgeschädigte

„Sprechende Hände“ ist eine Form der aufsuchenden Hilfe zur Erziehung für hörgeschädigte Menschen. Hauptziel der sozialpädagogischen Interventionen ist es, die Beziehungen der hörenden und/oder hörgeschädigten Familienmitglieder untereinander zu verbessern und die Eltern zu einer verstärkten Übernahme ihrer Erziehungsfunktionen anzuleiten. Die Lösung von Konflikten und Krisen, die Begleitung des Alltags sowie der Kontakt mit Dolmetschern, Behörden und Institutionen gehört so lange zu unserem Aufgabenbereich, bis die Familien dieses auch ohne unsere Hilfe bewältigen können. Dies alles geschieht unter der Berücksichtigung der besonderen behinderungsspezifischen Barrieren und Sozialisationshintergründe. Die Fachkräfte verfügen über Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache und der Kultur hörgeschädigter Menschen.

Wir gehen davon aus, dass jede Familie Potentiale für die Lösung von Problemen oder Krisen besitzt. Das Aktivieren und Nutzen von Ressourcen in der Familie, im Umfeld oder im Sozialraum stehen im Vordergrund der Arbeit.

Zielgruppe

Zielgruppe sind Familien und Lebensgemeinschaften mit einem oder mehreren hörgeschädigten Mitgliedern und einem formulierten Hilfebedarf oder einem bestehenden Schutzauftrag.

Leistungen

  • Hausbesuche

  • Stärkung der Erziehungskompetenz

  • Unterstützung bei der Lösung von Konflikten

  • Kommunikationsunterstützung und Vermittlung zwischen hörenden & hörgeschädigten Menschen

  • Sensibilisierung des Umfelds für die Besonderheiten der Kultur Hörgeschädigter

  • Abbau von behinderungsspezifischen Informationsdefiziten

  • Aufklärung über behinderungsspezifische Rechte und Pflichten

  • Informationen über Angebote für hörgeschädigte Menschen

  • Begleitung bei Ämtergängen, Arztbesuchen oder Sprechtagen

  • Begleitung und Förderung der Kinder

  • Förderung der schulischen Entwicklung

  • Kooperation mit anderen Institutionen

  • Vermittlung in ergänzende Unterstützungssysteme

  • Klärung der finanziellen Situation

  • Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung

  • Unterstützung bei der Generierung von Mitteln

  • Freizeitaktivitäten mit der Familie bzw. den Kindern

  • Unterstützung der Anbindung im Sozialraum

  • Verbindliches Dokumentations- und Berichtswesen

Setting

SPFH ist eine Hilfe nach § 27 i.V.m. §31 SGB VIII. Der wöchentliche Umfang der Hilfe wird im Aufnahmegespräch bedarfsorientiert als sogenannte Face-to-Face-Zeit festgelegt und kann im Rahmen der Hilfeplanung verändert werden.

Ansprechpartner*innen