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Schuldner*innen- und Insolvenzberatung

Die integrierte Schuldnerberatung ist als „geeignete Stelle“ gemäß § 305 Abs.1 der InsO anerkannt. Die niedrigschwelligen Angebote haben das Ziel:

  • Schuldnern die Möglichkeit der Entschuldung aufzuzeigen

  • sie für ihre finanzielle Situation zu sensibilisieren

  • vorrangig störende Einflüsse von den Betroffenen fernzuhalten

  • eine optimistische Perspektive und aktive Lebensgestaltung zu ermöglichen

  • neue Ressourcen zur Bewältigung des familiären Alltags zu entfalten

Setting - Amt für Soziales/Jobcenter in Bochum

  • Erstberatung für Kunden mit Beratungsgutschein

  • Folgeberatung bei Bedarf

Zielgruppe

  • Ver- und überschuldete Kunden aus dem Bereich Betreutes Wohnen und Hilfen zur Erziehung.

  • Kunden des Jobcenters und Amt für Soziales aus Bochum mit Gutschein gemäß § 16 a, Nr.2 SGB II.

Leistungen

  • Präventionsangebote für Schulen und andere Institutionen

  • Präventive Verbraucherberatung

  • Sondierung der Schuldensituation und Forderungsüberprüfung

  • Informationen zur Zwangsvollstreckung

  • Ausstellung von P-Konto-Bescheinigung

  • Unterstützung zum Erhalt von Wohnung und Energieversorgung

  • Allgemeine psychosoziale Beratung

  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer rechtlichen Betreuung

  • Regulierung und Entschuldung

  • Beantragung und Begleitung

Setting - Jugendhilfe

  • Niedrigschwellige Schuldnerberatung als zusätzliches Modul in den Flexiblen Hilfen gemäß §§ 27 ff SGB VIII

  • Der wöchentliche Hilfebedarf wird nach Absprache individuell im Rahmen der für die Schuldnerberatung geltenden Fachleistungsstunden festgelegt

Kontakt:

Telefonische Sprechzeiten der Schuldnerberatung :  

Montag,Mittwoch und Freitag von 09:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag von 13:00 – 14:00 Uhr 

Widumestr. 6
44787 Bochum

Telefon
0234 68704954
E-Mail
schuldnerberatung@ejh-bochum.de
Ansprechpartner*innen